Bildungsscheck NRW
Weiterbildung als Investition in die Zukunft
Mit Investition in Weiterbildung, Chancen für die Zukunft sichern. Mit dem Bildungsscheck NRW bietet das Land Nordrhein-Westfalen attraktive Fördermöglichkeiten. Das Land übernimmt bis zu 50% der finaziellen Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, inklusive der Bereitstelleung qualifizierter Berater/-innen.
Gefördert werden beispielsweise Angebote wie Sprach-EDV-Kurse, fachliche Qualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden Arbeitsplatz bezogende Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedinerschulungen oder Kurse, die der reinen Erhohlung dienen.
Wer wird gefördert ?
Wollen Sie auch die Chancen des Bildungsschecks NRW´s nutzen und von seinen Fördermöglichkeiten profitieren? Dann können Sie hier überprüfen, ob Sie zum zugelassenen Teilnehmerkreis gehören.
Zugelassen sind alle Arbeitnehmer/-innen in Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigen, die im laufenden und vergangenem Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Zur Zielgruppe zählen auch mitarbeitende Familienangehörige, Teilzeitkräfte oder geringfügig Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die nicht von der Agentur für Arbeit gefördert werden.
Auch Inhaber/-innen von Betrieben, die nicht länger als fünf Jahre am Markt tätig sind, können einen Bildungsscheck für die eigene Weiterbildung erhalten. Der Bildungsscheck NRW kann sowohl von Beschäftigten als auch von Betrieben in Anspruch genommen werden.
Der praktische Ablauf ist denkbar einfach. Sie suchen sich eine der autorisierten Bildungsberatungsstellen in Ihrer Nähe auf. Die Beratungsstelle informiert und berät über geeignete Angebote und händigt Ihnen den Bildungsscheck aus. Diesen lösen Sie bei Ihrem Bildungsträger ein und können direkt mit Ihrem Weiterbildungskurs starten.


